Das Deutsche Reich und das Papsttum

Aus der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts. Der wichtige Aspekt des politischen Lebens in Deutschland waren die Beziehungen zwischen Staat und Kirche.

Kaiser Heinrich IV. Wagte einen offenen Konflikt mit Papst Gregor VII., Der es der weltlichen Macht untersagte, in die Ernennung von Bischöfen einzugreifen. So begann der Kampf um die Investition. Es endete 1122, als der Sohn von Heinrich IV. Heinrich V. und Papst Kalikst II. In Worms einen Kompromissvertrag unterzeichneten. Es wurde festgestellt, dass die Bischöfe vom Klerus gewählt wurden. In Deutschland hatte der Kaiser oder sein Vertreter das Recht, an diesen Wahlen teilzunehmen und in ihren Verlauf einzugreifen. Danach wurde das Investitionsritual durchgeführt. Der Kaiser überreichte dem neugewählten Bischof ein Zepter, das heißt, gab ihm die weltliche Autorität über die Länder des Bistums, und der Papst – ein Ring und ein Stab – Symbole für geistliche Autorität und pastoralen Dienst. So verlor der Kaiser seinen früheren Einfluss auf die Kirche und wurde vom Adel abhängig, der den Weg der Schaffung territorialer Fürstentümer beschritt.

Infolge der Stärkung der weltlichen und kirchlichen Prinzen wurde die Erbmonarchie im mittelalterlichen Deutschland nicht etabliert. Der Kaiser konnte beharren und die Fürsten zwingen, ihren Sohn zu seinen Lebzeiten zum König zu wählen, aber er hatte kein Recht, aus freiem Willen einen Erben zu ernennen.


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Das Deutsche Reich und das Papsttum